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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17   

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https://dejure.org/2017,94503
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17 (https://dejure.org/2017,94503)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2017 - L 2 R 105/17 (https://dejure.org/2017,94503)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2017 - L 2 R 105/17 (https://dejure.org/2017,94503)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Insoweit spricht es insbesondere nicht gegen das Vorliegen eines - ggfs. verfeinerten - Weisungsrechts, wenn sich beispielsweise Arbeitsort und/oder Arbeitszeit bereits aus "der Natur der Tätigkeit" ergeben (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbstständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens dienender Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (BSG, Urteil vom 18. November 2015, aaO mwN).

    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 28).

    Entscheidend ist insoweit, ob Art und Umfang der Einschaltung Dritter die Beurteilung rechtfertigen, dass die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für eine selbstständige Tätigkeit angesehen werden kann (vgl BSG SozR 4-2400 § 28p Nr. 4 RdNr 35; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 14; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - Juris RdNr 17 f; BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Erweist sich eine - richtige - Prognose im Nachhinein infolge nicht vorhersehbarer Umstände als unzutreffend, so bleibt sie für die Vergangenheit gleichwohl maßgebend (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 168 RVO; SozR 2200 § 1228 Nr. 1 S 2; SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 S 81).

    Stimmt die - richtige - Prognose mit dem späteren Verlauf nicht überein, so kann das jedoch Anlass für eine neue Prüfung und - wiederum vorausschauende - Betrachtung sein (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 168 RVO; SozR 2200 § 1228 Nr. 1 S 2; SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 S 81).

    Diese Grundsätze gelten auch für rückwirkende Entscheidungen (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 S 81 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 106/17

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Er ist seinerseits Kläger und Berufungskläger des Verfahrens L 2 R 106/17.

    Die GmbH und der Steuerberater wenden sich jeweils gegen ihre Inanspruchnahme als Arbeitgeber zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für eine Tätigkeit des (sowohl im Verfahren L 2 R 105/17 als auch im Verfahren L 2 R 106/17) zu 1. beigeladenen polnischen Staatsangehörigen im Prüfzeitraum Mai 2003 bis September 2006.

    Gegen das jeweils ihre Person betreffende Urteil richten sich die Berufungen der GmbH (L 2 R 105/17) und des Steuerberaters vom (L 2 R 106/17) vom 3. März 2017.

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit in dem Sinne (§ 8 Abs. 1 SGB IV a.F.), dass das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt, erfordert eine Prognose bzw. vorausschauende Schätzung (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, SozR 4-2400 § 8 Nr. 4, Rn. 16).

    Danach besteht eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erst ab dem Zeitpunkt, zu dem aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass die Entgeltgrenze regelmäßig im Monat unterschritten wird (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, SozR 4-2400 § 8 Nr. 4, Rn. 17).

  • BFH, 17.10.2003 - V B 80/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig für die steuerrechtliche Beurteilung nicht ausschlaggebend ist (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2006 - III S 4/06 -;BFH-Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 22/03, V S 3/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1615, und vom 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, jeweils m.w.N.).

    Es bestehe keine Bindung zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1615, und in BFH/NV 2004, 379).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257).

    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört ohnehin unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 16 mwN; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21, Rn. 14).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Interesse der Allgemeinheit an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Unter diesem Blickwinkel könnten sich Zweifel an der Selbstständigkeit eines Erwerbstätigen insbesondere dann ergeben, wenn die ihm gewährte zeitabhängige Vergütung brutto betragsmäßig im Bereich dessen lag, was für vergleichbare Tätigkeiten auch im Übrigen üblicherweise tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung gewährt wird (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 wmN).

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung entsprechender Tätigkeiten sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

  • BFH, 29.07.2003 - V B 22/03

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig für die steuerrechtliche Beurteilung nicht ausschlaggebend ist (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2006 - III S 4/06 -;BFH-Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 22/03, V S 3/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1615, und vom 17. Oktober 2003 V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, jeweils m.w.N.).

    Es bestehe keine Bindung zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1615, und in BFH/NV 2004, 379).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Sie stellt vielmehr nur eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG SozR 4-2400 § 28p Nr. 4 RdNr 35; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - Juris RdNr 17; BAGE 98, 146, 150 = AP Nr. 6 zu § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit).

    Entscheidend ist insoweit, ob Art und Umfang der Einschaltung Dritter die Beurteilung rechtfertigen, dass die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für eine selbstständige Tätigkeit angesehen werden kann (vgl BSG SozR 4-2400 § 28p Nr. 4 RdNr 35; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 14; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - Juris RdNr 17 f; BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 105/17
    Sie stellt vielmehr nur eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG SozR 4-2400 § 28p Nr. 4 RdNr 35; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - Juris RdNr 17; BAGE 98, 146, 150 = AP Nr. 6 zu § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    USt; Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

  • BFH, 29.07.2003 - V S 3/03

    Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit; Divergenz

  • BFH, 24.10.2006 - III S 4/06

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Detektiv, selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 106/17
    Klägerin und Berufungsklägerin des Verfahrens L 2 R 105/17 ist eine in der Rechtsform einer GmbH geführte Steuerberatungsgesellschaft (im Folgenden: GmbH), welche sich auch mit Immobilien befasst.

    Die GmbH und der Steuerberater wenden sich jeweils gegen ihre Inanspruchnahme als Arbeitgeber zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für eine Tätigkeit des (sowohl im Verfahren L 2 R 105/17 als auch im Verfahren L 2 R 106/17) zu 1. beigeladenen polnischen Staatsangehörigen im Prüfzeitraum Mai 2003 bis September 2006.

    Für eine Versteuerung werde ich als eigenverantwortlicher Unternehmer ebenso wie für alle bisher erhaltenen Leistungen sorgen." Bei anderen Rechnungen war vermerkt: "Durch meine Unterschrift bestätige ich, den Rechnungsbetrag vom Hauseigentümer für den zahlungspflichtigen Mieter bereits erhalten zu haben" bzw. "Durch meine Unterschrift bestätige ich, den Rechnungsbetrag vom Hausverwalter erhalten zu haben" bzw. "Durch meine Unterschrift bestätige ich, den Rechnungsbetrag vom Vermieter, der diese ihre Schuld Ihnen auslegt, damit ich sofort mein Geld erhalte" (vgl. wegen der Einzelheiten die von der GmbH mit Schriftsatz vom 18. Juni 2017 vorgelegte Aufstellung, Bl. Bl. 96 R ff. der Akte L 2 R 105/17).

    Gegen das jeweils ihre Person betreffende Urteil richten sich die Berufungen der GmbH (L 2 R 105/17) und des Steuerberaters vom (L 2 R 106/17) vom 3. März 2017.

    a) Der Beigeladene zu 1. sei bei verschiedenen Büroveranstaltungen zugegen gewesen und habe jeweils die ihm von Seiten von Rechtsanwalt K. bzw. von Seiten der Klägerin des Verfahrens L 2 R 105/17 erteilten Aufträge erläutert und erklärt, dass er Steuern in Polen zahle.

    Unstreitiger Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Erteilung von Arbeitsaufträgen durch Rechtsanwalt K. teils in eigener Person und teils im Namen der Klägerin des Verfahrens L 2 R 105/17 an den Beigeladenen zu 1. Es verspricht schon im Ausgangspunkt keine neuen Erkenntnisse, dass der Beigeladene zu 1. "bei verschiedenen Büroveranstaltungen" von solchen Aufträgen berichtet haben soll.

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